GEZ abmelden: keinen Rundfunkbeitrag zahlen ab 2013
Hier erfahren Sie, wie Sie die neue GEZ abmelden können - mit PDF Antrag zur Abmeldung des Rundfunkbeitrag ab 2013.
Ab 2013 wird die von vielen verhasste GEZ umgenannt in AZDBS (ARD-ZDF-DeutschlandRadio-Beitragsservice), die ehemalige GEZ-Gebühr in Rundfunkbeitrag. Neben dem Namen ändert sich aber auch die Gebührenstruktur.
Mit der neuen GEZ-Gebühr ist es egal, wieviele Geräte Sie in einem Haushalt nutzen, Sie zahlen monatlich immer den selben Betrag von 17,98 €.
Sie können sich aber von der neuen GEZ abmelden, indem Sie entweder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen (Informationen dazu finden Sie auf Rundfunkbeitrag Befreiung). Oder Sie erfüllen einen der folgenden Gründe, um Ihre Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden zu können:
- In eine Wohngemeinschaft (WG) ziehen - In einer Wohngemeinschaft zahlt nur eine Person für den ganzen Haushalt. Hier ist Name und Beitragsnummer des Zahlers des Haushaltes anzugeben.
- Mit Ihrem Partner zusammen ziehen - auch hier sind Name und Beitragsnummer des Gebührenzahlers anzugeben.
- Zweitwohnung abmelden - Mit diesem Antrag können Sie auch ihre Zweit- bzw. Ferienwohnung von der neuen GEZ abmelden. In diesem Fall muss die Adresse der abzumeldenden Wohnung eingetragen werden. Zu Belegen mit einer amtlichen Meldebescheinigung.
- Abmeldung wegen Todesfall - Angehörige von Verstorbenen können mit diesem Antrag und einer Kopie der Sterbeurkunde die Gebühren abmelden.
- Umzug ins Ausland - Ein Auslandsumzug ist mit einer meldeamtlichen Bescheinigung zu belegen.
- Sonstige Gründe - Hier kann man weitere Gründe angeben, warum man seine Wohnung vom Beitragsservice abmelden möchte.
Neue GEZ abmelden - so geht's
Die neue GEZ abmelden können Sie, wenn Sie einen der Gründe erfüllen, die Ihnen eine Gebührenabmeldung vom Beitragsservice ermöglicht. Dies ist auch mit einem entsprechenden Nachweis zu belegen.
Eine Abmeldung eines ehemals beitragspflichtigen Gerätes wird nicht mehr funktionieren, da die Gebühren nicht mehr abhängig von Rundfunkgeräten sind. Nutzen Sie folgendes PDF Formular als Vorlage zur Abmeldung des Rundfunkbeitrages.
Rundfunkbeitrag abmelden - PDF Antrag öffnen
Sie können den PDF Antrag entweder erst ausdrucken oder direkt vom Browser/PC ausfüllen. Wenn Sie es handschiftlich ausfüllen, denken Sie bitte daran ihre Daten leserlich in Block-Buchstaben auf das PDF Formular einzutragen. Bestätigen Sie auch unbedingt mit Datum und Unterschrift die Richtigkeit der Angaben, da der Antrag sonst nicht gültig ist.
Belegen Sie ihren Grund zur Abmeldung mit einem entsprechenden Nachweis. Das könnte zum Beispiel eine meldeamtliche Bescheinigung oder eine Sterbeurkunde sein. Das kommt auf den Abmeldegrund an.
Wenn Sie Kopien zusenden, empfiehlt es sich diese vorher beglaubigen zu lassen. Die Behörde, die die Leistung gewährt, und die Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, können Beglaubigungen vornehmen (z. B. Agenturen für Arbeit, Ämter für Ausbildungsförderung, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen).
Senden Sie nun das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit entsprechendem Nachweis in einem frankierten Briefumschlag an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Alternativ können Sie das Abmeldeformular per Fax an den Beitragsservice schicken: Fax 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk - Dies ist ein Dienst des Beitragsservice)
Fertig! Sie sollten in den nächsten Tagen eine Abmeldebestätigung des Beitragsservices erhalten.
NEUE GEZ - FAQ
Wie hoch sind die neuen GEZ Gebühren?
Die neuen GEZ Gebühren heißen ab 2013 Rundfunkbeitrag und sind ein Pauschalbetrag für alle Empfangsgeräte in einem Haushalt, die vom Beitragsservice (AZDBS) erhoben wird. Mit dieser Neuregelung muss jeder deutsche Haushalt eine monatliche Pauschale von 17,98 € bezahlen.
Muss man sich anmelden?
Ja. Wer keinen Grund aufweisen kann seine Wohnung von den Gebühren entweder abzumelden oder zu befreien ist verpflichtet die Gebühren zu bezahlen. Wenn Sie also noch nicht angemeldet sind und eine Wohnung besitzen, sollten Sie sich unbedingt anmelden (PDF Anmeldeformular). Der AZDBS erfährt durch einen Abgleich mit Meldedaten, wer unter einer Adresse gemeldet ist. Eine verspätete Anmeldung kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das gilt auch für Haushalte in denen kein TV, Radio o.ä steht.
Wird man über die GEZ Umstellung informiert?
Es werden nur Personen benachrichtigt, die durch die Umstellung mehr zahlen müssen. Wer keine Mitteilung erhält könne davon ausgehen, dass sich für sie/ihn nichts ändert.
Wer zahlt in einer Wohngemeinschaft (WG)?
In einer WG zahlt nur noch eine Person für den Haushalt. Es kann sich laut Beitragsservice um keine Person handeln, die sich befreien kann. Bewohner einer Wohngemeinschaft sollten bestimmen, wer zukünftig die Gebühren bezahlt. Alle anderen Bewohner müssen sich aber abmelden! Nutzen Sie dazu den PDF Abmeldeantrag links.
Weitere Informationen zum Thema Rundfunkbeitrag finden Sie unter Rundfunkbeitrag.de, gez-gebuehren.de oder bei Wikipedia.